Impressum

Bettina Peilecke-Otto
BPO-FeWo.de
Wermeierfeld 5
31162 Bad Salzdetfurth

Telefon: +49 5063/ 960040
Fax:  +49 5063/ 960041

E-Mail: info@bpo-fewo.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 30/132/06332

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Manfred Otto (Anschrift s.o.)

 

AGB

 

Lieber Gast

Leider geht es auch bei uns nicht ohne das "kleingedruckte". Da wir es uns einfach und für alle verständlich machen wollen, bestehen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus dem Gastaufnahmevertrag sowie aus der Hausordnung der jeweils gültigen Fassung.

Hausordnung

Die überlassenen Sachen sind (wie die eigenen) pfleglich zu behandeln, Verlust oder Beschädigungen sind zu ersetzen.
Tiere und das Rauchen sind auf Grund der antiallergischen Einrichtung auf gar keinen Fall erlaubt (zum Rauchen steht die Terrasse zur Verfügung).
Es wird darum gebeten, in der Wohnung Hausschuhe zu tragen.
Ab 22:00 Uhr bitten wir im Interesse Aller um Ruhe.

Gastaufnahmevertrag
(in Anlehnung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.)

- Wird eine Unterkunft bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
- Verpflichtung des Vermieters ist es, die Räumlichkeiten und gebuchten Zusatzleistungen entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) und der Zusatzleistungen der Bestellung zu bezahlen.
- Nimmt ein Gast die Räumlichkeiten und die gebuchten Zusatzleistungen nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Behinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Vermieters abgesetzt werden. Die Einsparungen des Vermieters betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20%, bei mitgebuchten Zusatzleistungen 30% des vereinbarten Preises.
- Kann der Vermieter die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
- Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen von 80% am Anreisetag, der Rest mit den verbrauchabhängigen Leistungen wie z.B. Telefon, Fax, Online-Nutzung, Fahrräder, o.ä. wird vor Abreise fällig und es gilt dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

Gerichtsstand ist der Wohnort des Vermieters gehörenden Gerichts, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Vermieters zu erbringen sind.